ich möchte Sie darüber informieren, dass ich meinen Praxisbetrieb, zumindest teilweise, wieder aufnehme.
Leider gibt es noch keine allgemeine Befreiung von der Mund-Nase-Schutz Pflicht für Tätigkeiten im Massagebereich.
Für meine eigenen hohen Ansprüche an die Qualität und die Effizienz meiner Behandlungen ist diese Maskenpflicht nicht vereinbar. Ich möchte, dass Sie sich absolut wohl fühlen, sich richtig entspannen können und die Behandlungen ihre volle Wirkung für Körper und Seele entfalten. Es fällt mir persönlich sehr schwer mir vorzustellen, diesen Effekt unter diesen Umständen erreichen zu können.
Aber ich möchte wieder für Sie da sein.
Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie trotz Mund-Nase-Schutz Pflicht eine Behandlung wünschen. Ich werde alles dafür tun, damit Sie die Behandlung trotzdem genießen können.
Natürlich wird der Behandlungsraum und die sanitären Anlagen vor und nach jeder Behandlung gründlich gereinigt. Das ist selbstverständlich und ist auch ohne Covid-19 Standard.